Hinweise:
Durch das abschicken des
Antrages erkläre ich, stellvertretend bei Minderjährigen als
erziehungsberechtige Person, den Beitritt und Verpflichtung zur
Einhaltung der Satzung und Ordnung. Die Satzung und weitere
Informationen finden Sie im Internet unter
http://feuerwehrverein-gernsheim.de. Eine Nichtbezahlung des
Beitrages hat nach 2 erfolglosen Mahnungen, den Ausschluss aus
dem Verein zur Folge. Änderungen bezüglich der Adress- oder
Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
Beginn der
Mitgliedschaft / Beitragsrechnung:
Als Eintrittsdatum gilt das
Datum der Unterschrift.
Die Beitragsrechnung erfolgt
erstmals im 1. Quartal widerkehrend.
Austritt /
Kündigung:
Eine Kündigung der
Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand
ausgesprochen werden. Sie kann nur zum 31.12. eines jeden
Jahres erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten
einzuhalten ist. Der Austritt wird schriftlich durch den
Vorstand bestätigt.
Erstattung des
Mitgliedsbeitrages:
Es kann innerhalb von acht
Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollten dem Verein
durch Zahlungsverweigerung Kosten entstehen, werden diese
Anforderungen unverzüglich erstattet.
Datenspeicherung:
Mit der Speicherung,
Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes (BDSG) bin ich einverstanden. Ich habe
jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten
von mir zu erhalten.