Mitgliedsantrag

Hinweise:
Durch das abschicken des Antrages erkläre ich, stellvertretend bei Minderjährigen als erziehungsberechtige Person, den Beitritt und Verpflichtung zur Einhaltung der Satzung und Ordnung. Die Satzung und weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://feuerwehrverein-gernsheim.de. Eine Nichtbezahlung des Beitrages hat nach 2 erfolglosen Mahnungen, den Ausschluss aus dem Verein zur Folge. Änderungen bezüglich der Adress- oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

Beginn der Mitgliedschaft / Beitragsrechnung:
Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Unterschrift.
Die Beitragsrechnung erfolgt erstmals im 1. Quartal widerkehrend.

Austritt / Kündigung:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand ausgesprochen werden. Sie kann nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Der Austritt wird schriftlich durch den Vorstand bestätigt.

Erstattung des Mitgliedsbeitrages:
Es kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollten dem Verein durch Zahlungsverweigerung Kosten entstehen, werden diese Anforderungen unverzüglich erstattet.

Datenspeicherung:
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten.